Auf dem Logistikmarkt ist es mittlerweile üblich, dass Lebensmittel ebenfalls wie andere Waren in Containern oder direkt per Luftfracht abgefertigt werden. Hier werden Laufzeiten immer wieder optimiert und auch der Platz auf den Schiffen wird immer größer. Die Kehrseite dieser Art von Transporten ist allerdings, dass die Umwelt durch hohe Emissionen belastet wird.
Genau hier besteht der Ansatz zum Umdenken. Bioware kann auch transportiert werden ohne die Umwelt zu belasten. Und somit kam die Geschichte ins Rollen. Mit vielen Überlegungen und Planungen im Vorfeld, ist es uns nun möglich Kaffee und Kakao in traditionellen Säcken auf einem Segelfrachter zu verladen. Ein solcher Transport dauert mit Sicherheit länger als ein konventioneller Transport – ist aber definitiv schonender für die Umwelt und etwas ganz Besonderes. Auch die Abwicklung ist umfangreicher bzw. bedarf einer Spedition mit dem nötigen Know-How. Wir sind sehr stolz, diesen besonderen Service durch die Abfertigung von A-Z anbieten zu können.
Das Schiff Avontuur wurde speziell für diesen Zweck gebaut und segelte nun von Honduras über Mexico direkt nach Hamburg. Die Ankunft im Hamburger Hafen fand pünktlich zum Hafengeburtstag statt. Im Anschluss an das Hafenfest legte die Avontuur beim Museumshafen an. Nur hier ist es noch möglich Ware in Säcken auf ganz traditionelle Art und Weise zu löschen. Keine Technik, keine Kräne für Container – hier ist noch Kraft in den Armen gefragt.

Und genau diese wurde im Vorfeld angefordert. Es wurde ein Aufruf gestartet, der fleißige Helfer auffordert, beim Löschen der Ware zu helfen und die Säcke dann auf speziellen Transporträdern zum biozertifizierten Lager zu fahren. Rund 150 Menschen haben mit angepackt und diesen Transport zu einem besonderen Erlebnis gemacht. Es war schön zu sehen wie das Wissen aus älteren Tagen mit jungen, hilfsbereiten Menschen zusammenkommt und die perfekte Synergie bildet.
Ein solcher Transport lebt von dem Miteinander – vom Helfen und Rundumservice. Genau diesen wollen wir Ihnen mit diesem lebhaften Beispiel gern näherbringen und auch für zukünftige Projekte ans Herz legen.

neue Begasungsvorschrift für Sendungen nach Australien
/in AllgemeinDie australischen Behörden haben eine neue Begasungsvorschrift für Sendungen nach Australien erlassen,
um die heimische Tier- und Pflanzenwelt vor der marmorierten Baumwanze zu schützen. Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.agriculture.gov.au/import/before/pests/brown-marmorated-stink-bugs
Erfolgreiche Ausbildung
/in AllgemeinAm Hauptsitz in Stuhr haben unsere Auszubildenden die diesjährige Abschlussprüfung
erfolgreich abgelegt und damit ihre dreijährige Ausbildung beendet.
Wir freuen uns, dass alle 5 bei Interfracht bleiben und unterschiedliche Abteilungen verstärken.
Lebensmitteltransport per Segelfrachter – Interfracht ist Teil einer Verladung der besonderen Art
/in AllgemeinAuf dem Logistikmarkt ist es mittlerweile üblich, dass Lebensmittel ebenfalls wie andere Waren in Containern oder direkt per Luftfracht abgefertigt werden. Hier werden Laufzeiten immer wieder optimiert und auch der Platz auf den Schiffen wird immer größer. Die Kehrseite dieser Art von Transporten ist allerdings, dass die Umwelt durch hohe Emissionen belastet wird.
Genau hier besteht der Ansatz zum Umdenken. Bioware kann auch transportiert werden ohne die Umwelt zu belasten. Und somit kam die Geschichte ins Rollen. Mit vielen Überlegungen und Planungen im Vorfeld, ist es uns nun möglich Kaffee und Kakao in traditionellen Säcken auf einem Segelfrachter zu verladen. Ein solcher Transport dauert mit Sicherheit länger als ein konventioneller Transport – ist aber definitiv schonender für die Umwelt und etwas ganz Besonderes. Auch die Abwicklung ist umfangreicher bzw. bedarf einer Spedition mit dem nötigen Know-How. Wir sind sehr stolz, diesen besonderen Service durch die Abfertigung von A-Z anbieten zu können.
Das Schiff Avontuur wurde speziell für diesen Zweck gebaut und segelte nun von Honduras über Mexico direkt nach Hamburg. Die Ankunft im Hamburger Hafen fand pünktlich zum Hafengeburtstag statt. Im Anschluss an das Hafenfest legte die Avontuur beim Museumshafen an. Nur hier ist es noch möglich Ware in Säcken auf ganz traditionelle Art und Weise zu löschen. Keine Technik, keine Kräne für Container – hier ist noch Kraft in den Armen gefragt.
Und genau diese wurde im Vorfeld angefordert. Es wurde ein Aufruf gestartet, der fleißige Helfer auffordert, beim Löschen der Ware zu helfen und die Säcke dann auf speziellen Transporträdern zum biozertifizierten Lager zu fahren. Rund 150 Menschen haben mit angepackt und diesen Transport zu einem besonderen Erlebnis gemacht. Es war schön zu sehen wie das Wissen aus älteren Tagen mit jungen, hilfsbereiten Menschen zusammenkommt und die perfekte Synergie bildet.
Ein solcher Transport lebt von dem Miteinander – vom Helfen und Rundumservice. Genau diesen wollen wir Ihnen mit diesem lebhaften Beispiel gern näherbringen und auch für zukünftige Projekte ans Herz legen.
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA)
/in AllgemeinBezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen
Der Handelsteil des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU (CETA) ist seit dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar. Seit Beginn der Anwendung wurde deutlich, dass zwischen den Vertragsparteien eine unterschiedliche Auffassung bezüglich der korrekten Ursprungsangabe in der Ursprungserklärung besteht.
Die Europäische Kommission hat nunmehr mitgeteilt, dass die Angabe des Ursprungslandes verbindlich nach der Vorgabe der Fußnote 3 in Anhang 2 zum Ursprungsprotokoll vorzunehmen ist. Das bedeutet: Bei der Ausfuhr von Ursprungserzeugnissen nach Kanada lautet daher für EU-Exporteure die Angabe des Ursprungslandes in der Ursprungserklärung stets „Kanada/EU“ bzw. „Canada/EU“.
Bei der Einfuhr in die EU ist hingegen zu beachten, dass bei der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr im IT-Verfahren ATLAS ist die eindeutige Angabe des Ursprungslandes erforderlich ist. Enthält eine Ursprungserklärung die Eintragung „Kanada/EU“ bzw. „Canada/EU“, hat daher der Anmelder in ATLAS als präferenzielles Ursprungsland „CA“ anzugeben, es sei denn, es liegen ihm Erkenntnisse vor, dass es sich um Ursprungserzeugnisse der EU handelt.
Wichtig: Die Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Grundlage einer Bewilligung als ermächtigter Ausführer ist nur noch bis zum 31. Dezember 2017 möglich ist. Zukünftig muss ein Ausführer im Rahmen des Abkommens grundsätzlich als Registrierte Ausführer (REX) registriert sein.
Quelle: zoll.de/Fachmeldungen
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2017/wup_ceta_bezeichnung_ursprungsland.html
Interfracht als zuverlässiger Partner für zwei Antonov-124 Vollcharter
/in AllgemeinInterfracht durfte für gleich zwei Vollcharter der Antonov-124 als zuverlässiger Partner für unseren Kunden zur Seite stehen. Eine Maschine startete in der KW46 von Stuttgart aus, die zweite in der KW47 aus Nordirland.
Interfracht half bei der AWB-Erstellung, dem Erstellen der Shipper’s Declaration for Dangerous Goods und der Koordination für die Anlieferung und der Warensicherheitsprüfung.
Wir sind dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf weitere spannende Projekte.
Ihr Interfracht-Team
EGLN-Konferenz in Ho Chi Minh City, Vietnam
/in Logistik NewsAn 4 Tagen vom 8. bis zum 11. Oktober hatten 230 Teilnehmer die Gelegenheit, neue Mitglieder kennen zu lernen und bestehende Kontakte zu pflegen. Firmen aus der ganzen Welt finden sich jährlich zu diesem Netzwerktreffen zusammen um über bestehende Partnerschaften zu sprechen und mögliche Zusammenarbeit mit neuen Agenten zu prüfen. Die Interfracht Gruppe war in diesem Jahr mit 7 Teilnehmern aus vier Niederlassungen (Deutschland, Schweden, Niederlande & Rumänien) vertreten.
Alle Mitgliedsfirmen sind vor diesem Meeting aufgerufen die anderen Partner zu bewerten.
In diesem Jahr erhielt Interfracht Deutschland die Auszeichnung „Global Best of the Best“, über die wir uns sehr freuen und die wir als Wertschätzung unserer Arbeit sehen.
EGLN Meeting 2017
G-20 Gipfel vom 06. – 08. Juli 2017
/in Allgemein, Logistik NewsWie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, wird es durch den G-20 Gipfel zu erheblichen Störungen im Stadtgebiet Hamburg kommen.
Am 07.07.2017 sind in der Zeit von 07.00 – 15.00 Uhr drei große Demonstrationen im Hafengebiet Hamburg zugelassen worden. Diese Demonstrationen werden das gesamte Hafengebiet, insbesondere die Terminals und Umschlagsbetriebe in ihrer Arbeit beinträchtigen. Es wird auch zu einer zeitweise eingeschränkten Nutzung der Straßen in diesem Gebiet führen. Zudem haben diverse politisch motivierte Gruppen Aktivitäten angekündigt, mit dem Ziel, den Hafenbetrieb massiv zu stören. Es wurde zu einer Blockade der Hafenlogistik während des G20-Gipfels aufgerufen.
Die genauen Beeinträchtigungen sind jedoch nicht absehbar und bewegen sich außerhalb unseres Einflusses. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu Verzögerungen in der Transportabwicklung kommt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Erfolgreiche Abschlussprüfung
/in AllgemeinDie diesjährige Abschlussprüfung wurde von allen drei Auszubildenden der Interfracht in Stuhr erfolgreich absolviert. Die Geschäftsleitung und alle Kolleginnen und Kollegen gratulieren ganz herzlich zum Bestehen der Abschlussprüfung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistung und freuen uns über weiterhin gute Unterstützung in unserem Team!
HKK / Gesunde Unternehmen Challenge 2016
/in AllgemeinInterfracht hat bei der HKK-Challenge 2016 den 11.Platz von 21 teilnehmenden Unternehmen erreicht. Die am 17.01.2017 anwesenden, aktivsten Teilnehmer aus den teilgenommenen Unternehmen haben alle einen Preis erhalten. Verliehen wurden die Preise im Rahmen der Veranstaltung für gesunde Unternehmen im Atlantic Hotel in der Bredenstraße, Bremen.
Wir gratulieren unseren drei aktivsten Kollegen der Challenge zum Preis und bedanken uns für ihr Engagement.
Im Zuge des BGM bei Interfracht freuen wir uns über jeden aktiven Kollegen, der sich im Bereich Ernährung, Entspannung oder Sport/Bewegung beteiligt.
ADSp 2017 / Änderungen zum 01.01.2017
/in AllgemeinDer DSLV und sieben weitere Verbände aus Wirtschaft und Verkehr empfehlen ab dem 1. Januar 2017 die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – zur unverbindlichen Anwendung. Nach einem Jahr Pause liegt damit wieder ein gemeinschaftliches Bedingungswerk der Verlader- und Speditionsverbände vor, das im Ganzen, aber auch in vielen Einzelpunkten einen Kompromiss darstellt, der durch ein gegenseitiges Geben und Nehmen ermöglicht wurde. So wurden die Informationspflichten in den ADSp 2017 in der Weise ausgestaltet, dass die Anforderungen für beide Marktseiten erhöht wurden. Ebenso werden bei der Auftragsabwicklung beide Marktseiten in die Pflicht genommen und beim Thema Haftung wird deutlich, dass AGB-rechtliche Gestaltungsspielräume zu Gunsten beider Marktseiten genutzt werden. Auf diese Weise wurde ein Klauselwerk geschaffen, in dem die unterschiedlichen Interessenlagen der Unternehmen der Spedition und der verladenden Wirtschaft einen sachgerechten Ausgleich finden und so die neunzigjährige Tradition der ADSp als eine fertig bereitliegende Rechtsordnung fortsetzt.
Quelle: Verein Bremer Spediteure e.V. / Rundschreiben Nr. 285 / 16
Wir arbeiten ab dem 1.1.2017 nach den ADSp 2017. Der Text des neuen Bedingungswerks und eine englischsprachige Übersetzung finden Sie auf unserer Homepage www.interfracht.de unter der Rubrik „Service / Downloads und Links“ oder direkt unter: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – ADSp 2017 (deutsch) // German Freight Forwarders‘ Standard Terms and Conditions – ADSp 2017 (englisch)