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Archiv für die Kategorie: Allgemein

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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA)

13. Dezember 2017/in Allgemein

Bezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen

Der Handelsteil des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU (CETA) ist seit dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar. Seit Beginn der Anwendung wurde deutlich, dass zwischen den Vertragsparteien eine unterschiedliche Auffassung bezüglich der korrekten Ursprungsangabe in der Ursprungserklärung besteht.

Die Europäische Kommission hat nunmehr mitgeteilt, dass die Angabe des Ursprungslandes verbindlich nach der Vorgabe der Fußnote 3 in Anhang 2 zum Ursprungsprotokoll vorzunehmen ist. Das bedeutet: Bei der Ausfuhr von Ursprungserzeugnissen nach Kanada lautet daher für EU-Exporteure die Angabe des Ursprungslandes in der Ursprungserklärung stets „Kanada/EU“ bzw. „Canada/EU“.

Bei der Einfuhr in die EU ist hingegen zu beachten, dass bei der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr im IT-Verfahren ATLAS ist die eindeutige Angabe des Ursprungslandes erforderlich ist. Enthält eine Ursprungserklärung die Eintragung „Kanada/EU“ bzw. „Canada/EU“, hat daher der Anmelder in ATLAS als präferenzielles Ursprungsland „CA“ anzugeben, es sei denn, es liegen ihm Erkenntnisse vor, dass es sich um Ursprungserzeugnisse der EU handelt.

Wichtig: Die Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Grundlage einer Bewilligung als ermächtigter Ausführer ist nur noch bis zum 31. Dezember 2017 möglich ist. Zukünftig muss ein Ausführer im Rahmen des Abkommens grundsätzlich als Registrierte Ausführer (REX) registriert sein.

Quelle: zoll.de/Fachmeldungen
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2017/wup_ceta_bezeichnung_ursprungsland.html

Interfracht als zuverlässiger Partner für zwei Antonov-124 Vollcharter

29. November 2017/in Allgemein

Interfracht durfte für gleich zwei Vollcharter der Antonov-124 als zuverlässiger Partner für unseren Kunden zur Seite stehen. Eine Maschine startete in der KW46 von Stuttgart aus, die zweite in der KW47 aus Nordirland.

Interfracht half bei der AWB-Erstellung, dem Erstellen der Shipper’s Declaration for Dangerous Goods  und der Koordination für die Anlieferung und der Warensicherheitsprüfung.

Wir sind dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf weitere spannende Projekte.

Ihr Interfracht-Team

G-20 Gipfel vom 06. – 08. Juli 2017

3. Juli 2017/in Allgemein, Logistik News

Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, wird es durch den G-20 Gipfel zu erheblichen Störungen im Stadtgebiet Hamburg kommen.

Am 07.07.2017 sind in der Zeit von 07.00 – 15.00 Uhr drei große Demonstrationen im Hafengebiet Hamburg zugelassen worden. Diese Demonstrationen werden das gesamte Hafengebiet, insbesondere die Terminals und Umschlagsbetriebe in ihrer Arbeit beinträchtigen. Es wird auch zu einer zeitweise eingeschränkten Nutzung der Straßen in diesem Gebiet führen. Zudem haben diverse politisch motivierte Gruppen Aktivitäten angekündigt, mit dem Ziel, den Hafenbetrieb massiv zu stören. Es wurde zu einer Blockade der Hafenlogistik während des G20-Gipfels aufgerufen.

Die genauen Beeinträchtigungen sind jedoch nicht absehbar und bewegen sich außerhalb unseres Einflusses. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu Verzögerungen in der Transportabwicklung kommt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Erfolgreiche Abschlussprüfung

8. Juni 2017/in Allgemein

Die diesjährige Abschlussprüfung wurde von allen drei Auszubildenden der Interfracht in Stuhr erfolgreich absolviert. Die Geschäftsleitung und alle Kolleginnen und Kollegen gratulieren ganz herzlich zum Bestehen der Abschlussprüfung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistung und freuen uns über weiterhin gute Unterstützung in unserem Team!

HKK / Gesunde Unternehmen Challenge 2016

18. Januar 2017/in Allgemein

Interfracht hat bei der HKK-Challenge 2016 den 11.Platz von 21 teilnehmenden Unternehmen erreicht. Die am 17.01.2017 anwesenden, aktivsten Teilnehmer aus den teilgenommenen Unternehmen haben alle einen Preis erhalten. Verliehen wurden die Preise im Rahmen der Veranstaltung für gesunde Unternehmen im Atlantic Hotel in der Bredenstraße, Bremen.

Wir gratulieren unseren drei aktivsten Kollegen der Challenge zum Preis und bedanken uns für ihr Engagement.

Im Zuge des BGM bei Interfracht freuen wir uns über jeden aktiven Kollegen, der sich im Bereich Ernährung, Entspannung oder Sport/Bewegung beteiligt.

ADSp 2017 / Änderungen zum 01.01.2017

2. Januar 2017/in Allgemein

Der DSLV und sieben weitere Verbände aus Wirtschaft und Verkehr empfehlen ab dem 1. Januar 2017 die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – zur unverbindlichen Anwendung. Nach einem Jahr Pause liegt damit wieder ein gemeinschaftliches Bedingungswerk der Verlader- und Speditionsverbände vor, das im Ganzen, aber auch in vielen Einzelpunkten einen Kompromiss darstellt, der durch ein gegenseitiges Geben und Nehmen ermöglicht wurde. So wurden die Informationspflichten in den ADSp 2017 in der Weise ausgestaltet, dass die Anforderungen für beide Marktseiten erhöht wurden. Ebenso werden bei der Auftragsabwicklung beide Marktseiten in die Pflicht genommen und beim Thema Haftung wird deutlich, dass AGB-rechtliche Gestaltungsspielräume zu Gunsten beider Marktseiten genutzt werden. Auf diese Weise wurde ein Klauselwerk geschaffen, in dem die unterschiedlichen Interessenlagen der Unternehmen der Spedition und der verladenden Wirtschaft einen sachgerechten Ausgleich finden und so die neunzigjährige Tradition der ADSp als eine fertig bereitliegende Rechtsordnung fortsetzt.

Quelle: Verein Bremer Spediteure e.V. / Rundschreiben Nr. 285 / 16

Wir arbeiten ab dem 1.1.2017 nach den ADSp 2017. Der Text des neuen Bedingungswerks und eine englischsprachige Übersetzung finden Sie auf unserer Homepage www.interfracht.de unter der Rubrik „Service / Downloads und Links“ oder direkt unter: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – ADSp 2017 (deutsch) // German Freight Forwarders‘ Standard Terms and Conditions – ADSp 2017 (englisch)

Interfracht Weihnachtsaktion 2016

21. Dezember 2016/in Allgemein

Pünktlich zur Weihnachtszeit standen wir den Bremer Suppenengeln im Rahmen unserer Weihnachtsaktion helfend zur Seite. Im Rahmen der Weihnachtsausgabe der Suppenengel in Bremen in der Lloydhofkantine, wurden unsere 85 Pakete und 36 selbst gepackten Geschenkkartons und Tüten an Bedürftige Personen aus Bremen übergeben. In diesem Jahr haben unsere freiwilligen Helfer ebenfalls niedliche Teddybären mit im Gepäck gehabt für bedürftige Kinder.

Auch in diesem Jahr freuen wir uns, die Suppenengel auch mit einer finanziellen Spende unterstützen zu können und uns  gleichzeitig für das tolle Engagement zu bedanken. Ein großer Dank gilt natürlich auch unserer Belegschaft, die auch in diesem Jahr wunderschöne Pakete gepackt hat.

Rundum war der Adventsnachmittag wieder eine sehr gelungene und schöne Veranstaltung.

EGLN-Meeting in Bangkok

7. Oktober 2016/in Allgemein

An 3 Tagen vom 2-5 Oktober hatten rund 200 Teilnehmer diverser Mitgliedsfirmen die Gelegenheit, neue Mitglieder kennen zu lernen und bestehende Kontakte zu pflegen. Firmen aus der ganzen Welt finden sich jährlich zu diesem Netzwerktreffen zusammen um Dienstleistungen zu besprechen und mögliche Zusammenarbeiten zu prüfen. Die Interfracht Gruppe war in diesem Jahr mit Kollegen aus vier Niederlassungen (Deutschland, Schweden, Niederlande, Rumänien) vertreten.

EGLN-Meeting in Bangkok

In diesem Jahr erhielt Interfracht Deutschland die Auszeichnung „Global Best 2016 Communication“, über die wir uns sehr  freuen und als Wertschätzung unserer Arbeit anerkennen.

Global Best 2016 Communication

 

 

Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen

20. Juni 2016/in Allgemein, Logistik News

Aufgrund der Verschlechterung der Wettbewerbsposition der Stahlproduzenten in der Union auf dem Weltstahlmarkt in den letzten Jahren führt die Europäische Union durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission vom 28.04.2016 erneut die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein ein.
Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist ab dem 03.06.2016 bis einschließlich 15.05.2020 ein Überwachungsdokument erforderlich.  Einfuhrsendungen bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden hiervon nicht erfasst. Diese Freigrenze ist separat pro TARIC-Code anzuwenden unabhängig davon, ob das Gesamtgewicht der Einfuhrsendung 2.500 Kilogramm übersteigt. Die betroffene Warennummern (Kap. 72+73) können Sie aus der Einfuhrliste des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ersehen.

Gerne sind wir  beim Antragsverfahren behilflich – sprechen Sie uns an.

Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/einfuhr/index.html?pk_campaign=banner&pk_kwd=import

Referenz aus der Luftfracht

2. Juni 2016/in Allgemein, Referenzen

In den vergangenen Tagen hat die Interfracht Air Service GmbH eine übergroße Maschinen-Luftfracht von Stuttgart via Luxemburg nach Mexico verladen.

Die Abmessungen und Gewichtsangaben der zwei größten Packstücke:

  • 464 x 240 x 232 cm // 3,1 Tonnen (Verladung über die Nase)
  • 328 x 265 x 285 cm // 8,6 Tonnen (Verladung über die Seite)
DSC03283

Beladung über die Seitentür

Beladung via Nose

Beladung via Nase

 

 

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