Beginn der Begasungspflicht für Australien und Neuseeland
Am 1. September 2024 beginnt wieder die Begasungspflicht für Australien und Neuseeland gegen die braun marmorierte Baumwanze (Brown Marmorated Stink Bug).
Bitte beachten Sie dass Waren im LCL-Bereich bereits schon vor dem 1. September begast werden. Alle Versandstücke, die aus den High Risk Ländern kommen und begast werden müssen, dürfen u.a. nicht mehr mit Folie verschweißt oder umwickelt sein. Es wird darauf hingewiesen, dass z.B. ein Wickelnetz stattdessen benutzt werden soll. Zudem dürfen keine Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und Samen in den Sammelgutcontainern verladen werden.
Die Begasungspflicht gilt für Waren nach Australien ab dem 1. September 2024 bis Abfahrt aus Deutschland 30. April 2025. Für Neuseeland beginnt es ebenfalls am 1. September 2024, endet aber mit ETA Neuseeland am 30.04.2025.
Bei Fragen wenden Sie Sich gerne an unsere Export-Kollegen.