Begasunspflicht für Australien und Neuseeland ab 01. September 2026
Am 01. September 2026 beginnt erneut die jährlich wiederkehrende Begasungspflicht gegen die Braunmarmorierte Baumwanze (Brown Marmorated Stink Bug). Betroffen sind alle Waren, die ab dem 01. September 2026 aus Deutschland nach Australien oder Neuseeland verschifft werden.
Für alle Versandstücke aus den sogenannten High-Risk-Ländern, die einer Begasungspflicht unterliegen, gelten besondere Verpackungsvorschriften. Unter anderem dürfen diese nicht mit Folie verschweißt oder umwickelt sein. Als Alternative kann beispielsweise ein Wickelnetz verwendet werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und Samen nicht in Sammelgutcontainern verladen werden dürfen.
Wir weisen darauf hin, dass Waren im LCL-Bereich gegebenenfalls bereits vor dem 01. September 2026 begast werden müssen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Versandplanung.
Die Begasungspflicht endet für Waren nach Australien mit der Abfahrt aus Deutschland am 30. April 2027. Für Sendungen nach Neuseeland endet die Pflicht mit ETA Neuseeland am 30. April 2027.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an unsere Export-Mitarbeiter


