Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen
Aufgrund der Verschlechterung der Wettbewerbsposition der Stahlproduzenten in der Union auf dem Weltstahlmarkt in den letzten Jahren führt die Europäische Union durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission vom 28.04.2016 erneut die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein ein.
Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist ab dem 03.06.2016 bis einschließlich 15.05.2020 ein Überwachungsdokument erforderlich. Einfuhrsendungen bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden hiervon nicht erfasst. Diese Freigrenze ist separat pro TARIC-Code anzuwenden unabhängig davon, ob das Gesamtgewicht der Einfuhrsendung 2.500 Kilogramm übersteigt. Die betroffene Warennummern (Kap. 72+73) können Sie aus der Einfuhrliste des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ersehen.
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