Neues Hafensicherheitsgesetz
Ab dem 01.10.2025 tritt ein neues Hafensicherheitsgesetz in Kraft.
Das Gesetz betrifft die Abnahme von Importcontainern in den Seehäfen Bremerhaven, Wilhelmshaven und Hamburg.
Ab diesem Termin ist es nicht mehr möglich, Importcontainer über die herkömmlich bekannten Methoden (wie z.B. PIN) freizustellen. Leercontainer sind nicht betroffen.
Es tritt die gesetzliche Verordnung zur Freigabe von Importcontainern in Kraft, die damit verpflichtend für alle Transportbeteiligten ist.
Die PINs werden ersetzt durch das Digitale Abholrecht.
Die Plattform German Ports ist hierfür Grundlage und jede am Transport beteiligte Firma muss bei German Ports registriert sein.
Wir bitten Sie, dies zukünftig zu berücksichtigen und sich dort entsprechend frühzeitig anzumelden.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
Ohne diese Registrierung wird eine Transportbeteiligung nicht mehr möglich sein.
Bei Fragen können Sie unsere Mitarbeiter im Import jederzeit ansprechen.