ADSp 2017 / Änderungen zum 01.01.2017
Der DSLV und sieben weitere Verbände aus Wirtschaft und Verkehr empfehlen ab dem 1. Januar 2017 die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – zur unverbindlichen Anwendung. Nach einem Jahr Pause liegt damit wieder ein gemeinschaftliches Bedingungswerk der Verlader- und Speditionsverbände vor, das im Ganzen, aber auch in vielen Einzelpunkten einen Kompromiss darstellt, der durch ein gegenseitiges Geben und Nehmen ermöglicht wurde. So wurden die Informationspflichten in den ADSp 2017 in der Weise ausgestaltet, dass die Anforderungen für beide Marktseiten erhöht wurden. Ebenso werden bei der Auftragsabwicklung beide Marktseiten in die Pflicht genommen und beim Thema Haftung wird deutlich, dass AGB-rechtliche Gestaltungsspielräume zu Gunsten beider Marktseiten genutzt werden. Auf diese Weise wurde ein Klauselwerk geschaffen, in dem die unterschiedlichen Interessenlagen der Unternehmen der Spedition und der verladenden Wirtschaft einen sachgerechten Ausgleich finden und so die neunzigjährige Tradition der ADSp als eine fertig bereitliegende Rechtsordnung fortsetzt.
Quelle: Verein Bremer Spediteure e.V. / Rundschreiben Nr. 285 / 16
Wir arbeiten ab dem 1.1.2017 nach den ADSp 2017. Der Text des neuen Bedingungswerks und eine englischsprachige Übersetzung finden Sie auf unserer Homepage www.interfracht.de unter der Rubrik „Service / Downloads und Links“ oder direkt unter: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – ADSp 2017 (deutsch) // German Freight Forwarders‘ Standard Terms and Conditions – ADSp 2017 (englisch)